Gericht gibt Kehrer Recht

Erfolg für Stefan Kehrer. Das Landgericht Mannheim hat einem Antrag des Bundesliga-Ringers (KSV Ketsch) auf eine Einstweilige Verfügung stattgegeben. In ihr wird dem Fußball-Landesligisten LSV Ladenburg verboten, zu behaupten, Deutschlands "Ringer des Jahres 2006" habe als Zuschauer während des Spiels zwischen der LSV und dem TSV Viernheim am 26. November LSV-Akteur Hasan Gögercin rassistisch beleidigt. Außerdem untersagte der Vorsitzende Richter Dr. Kircher, zu verbreiten, dass Kehrer über die Absperrung auf das Feld gestürmt sei und auf Gögercin eingetreten und ihn geschlagen haben soll. Sollte sich die LSV nicht an diesen Beschluss halten, ist ein Ordnungsgeld von maximal 250 000 Euro - ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - fällig. Die LSV trägt die Kosten des Verfahrens, der Streitwert wurde auf 15 000 Euro festgesetzt.

Die Tumulte hatten bundesweit Aufsehen erregt, weil die LSV Ladenburg Stefan Kehrer in einer Pressemitteilung beschuldigte, der Auslöser gewesen zu sein. Der Ringer hatte sich immer gegen diese "üble Nachrede" zur Wehr gesetzt. Unterstützt wurde er von seinem Klub, der die Vorwürfe energisch zurückwies und seinem Aushängeschild das Vertrauen aussprach. cr/mm

© Schwetzinger Zeitung - 06.02.2007